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Meldeformular für Lebensmittelbetriebe (Laboratorium der Urkantone)

Wer Lebensmittel herstellt, verarbeitet, behandelt, lagert, transportiert, abgibt, einführt oder ausführt, hat seine Tätigkeit der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde zu melden. Ausgenommen sind gelegentliche Abgaben in kleinem Rahmen an Basaren, Schulfesten oder ähnlichem.

Das Formular finden Sie auf der angefügten Webseite unter Meldepflicht.

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Zuständige Instanz: Gastgewerbe
Zuständige Oberinstanz: Organisation

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