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Publikationen/Merkblätter

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Veranstaltungen mit Laseranlagen


Veranstaltungen mit Laseranlagen sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Ausgenommen ist der Einsatz von Lasereinrichtungen der Laserklasse 1 und 2, sofern die Laserstrahlen nicht in den Luftraum strahlen.

Veranstaltungen mit Lasereinrichtung der Laserklasse 1M, 2M, 3R, 3B und 4 sind immer meldepflichtig.

Meldepflichtige Veranstaltungen mit Laseranlagen sind dem Bundesamt für Gesundheit bis 14 Tage vor der Veranstaltung unter diesem Link zu melden.

 

 



Datum: 15. Dez. 2022



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