ErschliessungsplanDer Erschliessungsplan wurde mit dem entsprechenden Reglement am 7. Dezember 2003 vom Stimmvolk der Gemeinde Arth angenommen. Der Regierungsrat hat ihn mit Beschluss Nr. 378 vom 16. März 2004 genehmigt.
Zuständige Instanz: Planung Zuständige Oberinstanz: Bau-Planung
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