Haupinhalt

Gemeindeversammlung (Budgetgemeinde)

13. Dez. 2024, 20.00 Uhr

Ort

Pfarreizentrum Eichmatt Goldau
Rigistrasse
6410 Goldau

Kontakt

Gemeindekanzlei
gemeindekanzlei@arth.ch

Informationen

Beschreibung

Traktanden

1.   Eröffnung

2.   Wahl von drei Stimmenzählern

3.   Voranschlag 2025 der Gemeinde Arth und Bestimmung des Steuerfusses       

4.   Voranschlag 2025 des Elektrizitätswerkes Arth                                         

5.   Voranschlag 2025 des Wasserwerkes Arth                                              

6.   Teilnutzungsplanung "Chräbelstrasse, Goldau"                                        

7.   Kauf der Privatparzelle KTN 572, Oberarth                                                        

8.   Verschiedenes                                                                                    

 

Diese Botschaft mit den Anträgen wird allen Haushaltungen zugestellt und kann unter www.arth.ch/gemeindeversammlung heruntergeladen werden.

Die Traktanden 3 - 5 werden an der Gemeindeversammlung definitiv verabschiedet.

Die Unterlagen zu den Traktanden können während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Die Urnenabstimmung für die Sachgeschäfte (Traktanden Nr. 6 und 7) findet am 18. Mai 2025 statt.

Für die Offenlegung der Finanzierung der Wahl- und Abstimmungskampagnen gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes vom 6. Februar 2019 (SRSZ 140.700).

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung offeriert die Gemeinde einen Apéro.

Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich.
An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind die in der Gemeinde Arth wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Rigi Herbst

Dokumente

Name
Botschaft (PDF, 5.25 MB) Download 0 Botschaft