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Meldung für Veranstaltungen über 93dB(A) gemäss Schall- und Laserverordnung

Die Meldung muss mindestens 14 Tage vor dem Anlass / der Veranstaltung bei der Abteilung Infrastruktur-Umwelt-Sicherheit der Gemeinde Arth schriftlich und auf Seite 2 unterschrieben eingereicht werden.

Die Schall- und Laserverordnung bezweckt den Schutz des Publikums vor schädlichen Schalleinwirkungen bei Veranstaltungen (Art. 1 SLV). Darunter fallen grundsätzlich alle Arten von Veranstaltungen, bei denen elektroakustisch erzeugter oder verstärkter Schall auf das Publikum einwirkt, unabhängig davon, ob sie in Gebäuden oder im Freien durchgeführt werden. Ebenso ist irrelevant, ob es sich um eine private oder öffentliche Veranstaltung handelt. Laute Veranstaltungen mit einem durchschnittlichen Stundenschallpegel von 93 dB und mehr sind der Gemeinde des Veranstaltungsortes per Meldeformular zu melden.

Achten Sie darauf, dass Sie eine Anlassbewilligung von der Gemeinde Arth erhalten haben. Diese kann durch Gesuchseinreichung bei der Kanzlei beantragt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage unter Dienstleistungen/Anlassbewilligungen.

Über den folgenden Link kann das Meldeformular des Amtes für Umwelt und Energie des Kantons Schwyz abgerufen werden:

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