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Kommende Abstimmungs- und Wahltermine
Vergangene Abstimmungs- und Wahltermine
Urnen Öffnungszeiten
Sonntag, 09.00 - 11.00 Uhr
Urnenstandort
Turnhalle Zwygarten, Arth
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmrechtsausausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei beim Einwohneramt im Voraus verlangt werden. Sie müssen das Duplikat persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Notfalls wird Ihnen ein Duplikat im Abstimmungslokal ausgestellt.
Brieflich abstimmenWas ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Zustell- und Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung Arth erscheint.
- Sie können das das Stimmaterial per Post schicken (nicht frankieren) oder es während den Öffnungszeiten im Parterre des Rathauses in die bereitstehende Urne werfen. Bitte beachten Sie, dass B-Post mindestens 3 Arbeitstage braucht. Es besteht auch die Möglichkeit, das Zustell- und Antwortkuvert bis am jeweiligen Abstimmungssonntag bis 11.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung beim Rathaus in Arth zu werfen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - nur das Stimmkuvert eingereicht wurde (Stimmrechtsausweis nicht im Rücksendekuvert)
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- Wahl- und/oder Abstimmungszettel nicht im Stimmkuvert verpackt worden sind
- Wahl- oder Abstimmungszettel unleserlich sind oder Beleidigungen enthalten
Anweisungen erhalten Sie auch unter www.sz.ch/richtigstimmen
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