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Publikationen/Merkblätter

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Teilzonenplanung Chräbelstrasse


Gemeinde Arth, "Teilnutzungsplanung Chräbelstrasse, Goldau": öffentliche Auflage

 

 

In Anwendung von § 25 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes Kanton Schwyz vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) werden folgende Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

Verbindliche Unterlagen (Planstand 18. Juli 2022):

-   Teilnutzungsplanung Chräbelstrasse, Goldau, Mst. 1:1'000

-   Teilerschliessungsplan Chräbelstrasse, Goldau, Mst. 1:1'000

-   Baureglement Ergänzungen

-   Reglement zum Erschliessungsplan Ergänzungen

 

Orientierende Unterlagen:

  • Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV (Planstand 18. Juli 2022)
  • Projektmappe Strassenbauprojekt "Sanierung und Teilausbau Chräbelstrasse, Goldau" der Geoinfra Ingenieure AG, Goldau (Planstand 6. April 2022)

 

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Arth, Abteilung Bau-Planung, Rathausplatz 6, 6415 Arth, während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen oder unter www.arth.ch (siehe Aktuelles → Neuigkeiten) heruntergeladen werden.

 

Die Chräbelstrasse soll auf den Standard einer Groberschliessungsstrasse ab deren Einmündung in die Gotthardstrasse bis zur Zonengrenze der Gewerbe-/Landwirtschaftszone im Bereich der Parzellen KTN 3590 und KTN 1739 (Teilstrecke von 250 Metern) ausgebaut werden. Mit der Vornahme der vorliegenden Teilnutzungsplanung sollen die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Chräbelstrasse in der geltenden "Erschliessungsplanung der Gemeinde Arth" angepasst werden. Dabei soll die auszubauende Teilstrecke in der Erschliessungsplanung der 1. Ausbauetappe rechtsverbindlich zugeteilt werden. Weiter ist beabsichtigt, dass sich die Gemeinde mit dem gesetzlich maximal möglichen Kostenanteil von 70% an den resultierenden Gesamtbaukosten beteiligt. Der Gemeinderat Arth legt den Entwurf der "Teilnutzungsplanung Chräbelstrasse, Goldau" allen Interessierten zur öffentlichen Auflage vor.

 

Zur Einsprache ist gemäss § 25 Abs. 3 PBG jedermann berechtigt. Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Arth, Rathausplatz 6, 6415 Arth, zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

 

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 5. August 2022 bis 5. September 2022.

 

Arth, 5. August 2022           Der Gemeinderat



Datum: 5. Aug. 2022
Laden: T_20220718_Erganzungen_Baureglement.pdf (pdf, 102.3 kB)
T_20220718_Erganzungen_Reglement_Erschliessungsplan.pdf (pdf, 126.9 kB)
T_20220718_Teilerschliessungsplan_nderungen.pdf (pdf, 357.5 kB)
T_20220718_TNP_Chrabelstrasse_Goldau.pdf (pdf, 2193.5 kB)
T_20220718_Erlauterungsbericht.pdf (pdf, 10371.1 kB)
Planmappe.pdf (pdf, 7905.2 kB)



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