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Um erwerbstätige Eltern zu entlasten ist am 1. Juni 2024 das neue Gesetz zur Kinderbetreuung in Kraft getreten.

Erwerbstätige Eltern, deren Kinder in einer Kita, in einer schulergänzenden Betreuung oder in einer Tagesfamilie betreut werden, erhalten im Kanton Schwyz ab August 2024 neu eine finanzielle Unterstützung. Die Höhe des finanziellen Beitrags richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern und wird pro Kind bezahlt. Es spielt keine Rolle, ob die Eltern ihre Kinder in der eigenen Gemeinde oder ausserhalb betreuen lassen.

Die Gesuche für Kinderbetreuungsbeiträge können via der Informatikapplikation kiBon Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.eingereicht werden. Den Zugang zu der Informatikapplikation kiBonExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und weitere Informationen erhalten Sie über die kantonale Webseite https://www.sz.ch/kinderbetreuungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Auf dieser Webseite ist ebenfalls ein Beitragsrechner aufgeschaltet. Mit dieser Berechnungshilfe kann eine erste Einschätzung der möglichen Betreuungsbeiträge einer Familie ermittelt werden.

Für weitere Fragen zur Anspruchsprüfung und Beitragsabwicklung wenden Sie sich bitte an die Abteilung Gesellschaft. Die Fachperson ist per Email betreuungsbeitrag@arth.ch oder wie folgt telefonisch erreichbar:

Montag 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

 

Kinderbetreuung - Kanton Schwyz:
https://www.sz.ch/kinderbetreuungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Beantragung der Betreuungsbeiträge - kiBon:
sz.kibon.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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