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Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2025
Die Botschaft mit den Informationen und Anträgen des Gemeinderates wird in den nächsten Tagen in die Haushaltungen der Gemeinde Arth verteilt. Die Gemeindeversammlung befindet über den Voranschlag 2026 (inkl. Gemeindewerke) und setzt den Steuerfuss fest. Des Weiteren sind vier Sachgeschäfte zu beraten.
Der Gemeinderat präsentiert der Bevölkerung einen bedarfsorientierten Voranschlag 2026, welcher nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Tragbarkeit und der Wirtschaftlichkeit erstellt wurde. Er weist bei einem vorgesehenen Gesamtaufwand von CHF 44'309’300.00 und einem Gesamtertrag von CHF 42'631'100.00 einen Aufwandüberschuss von CHF 1'678’200.00 aus. Die Nettoinvestitionen betragen CHF 5'138'000.00.
Die aktuelle Hochrechnung für das Jahr 2025 zeigt einen positiven Trend. Aufgrund von weniger Ausgaben für die gesetzliche wirtschaftliche Hilfe, tieferen Personalkosten aufgrund von Vakanzen, sowie Einsparungen in verschiedenen Bereichen, darf erwartet werden, dass das Ergebnis rund CHF 975’000.00 besser ausfällt als der budgetierte Aufwandüberschuss von CHF 482'000.00. Somit darf mit einem positiven Ergebnis vom rund CHF 493'000.00 gerechnet werden.
Im Voranschlag 2026 sind vor allem die Positionen Mindereinnahmen Steuern von CHF 1'052'000.00 aufgrund der Inkraftsetzung der Steuergesetzteilrevision ab 1. Januar 2026, die Zunahme der Gemeindebeiträge Pflegefinanzierung von CHF 515'900.00 und die Zunahme Beiträge an die private Krankenpflege von CHF 323'000.00 sowie CHF 180'000.00 zusätzliche Lohnkosten für die Lehrpersonen aufgrund der Annahme der Änderung des Personal- und Besoldungsgesetzes für die Lehrpersonen an der Volksschule für den Aufwandüberschuss von CHF 1’678'200.00.
Die Aufwandseite zeigt ein bescheidenes Wachstum von 1.28% gegenüber Vorjahr. Auf der Ertragsseite ist eine Abnahme von 1.47% ersichtlich.
Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals:
Bestand Eigenkapital 01.01.2025 CHF 27'439'570.80
Ertragsüberschuss Hochrechnung 2025 CHF 493’000.00
Voraussichtlicher Bestand Eigenkapital 31.12.2025 CHF 27'932'570.80
Aufwandüberschuss Voranschlag 2026 CHF -1'678’200.00
Voraussichtlicher Bestand Eigenkapital 31.12.2026 CHF 26'254'370.80
(ohne Spezialfinanzierungen)
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Steuerfuss von 110% einer Einheit festzusetzen.
Das Elektrizitätswerk Arth (EW) erwartet für das Jahr 2026 gemäss Finanzbuchhaltung einen Ertragsüberschuss von CHF 1'753'800.00. Durch die wieder sinkenden Kosten für die Energiebeschaffung sinken Aufwand und Ertrag. Der budgetierte Gewinn entspricht den eingepreisten Deckungsdifferenzen, sowie den Differenzen aus den finanzbuchhalterischen Abschreibungen und Zinsen zu den kalkulatorischen Werten.
Die Betriebsbuchhaltung zeigt die Planung in den einzelnen Sparten des Elektrizitätswerks. Das Netzgeschäft weist auf Grund der hohen Investitionen und der damit verbundenen Abschreibungen einen Verlust von CHF 184'253.00 aus. Das Energiegeschäft erwartet einen positiven Erfolg von CHF 935'744.00. Dieses Ergebnis stammt aus den eingepreisten Deckungsdifferenzen (Verluste aus den Vorjahren), welche gemäss Weisung der ElCom über drei Jahren abgebaut werden müssen.
Für das kommende Jahr wird bei der Installation/Laden durch die hohen Raum- und Verwaltungskosten ein Aufwandüberschuss von CHF 154'025.00 erwartet. Bei den Immobilien wird mit CHF 165'327.00 ein positives Ergebnis erwartet. Der Bereich Dritte enthält die Tätigkeiten in den Netzdienstleistungen, sowie in den Verrechnungsdienstleistungen für die Zusammenschlüsse zum Endverbrauch (ZEV), die lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) sowie dem Kommunikationsnetz. Hier wird ein Gewinn von CHF 93'111.00 erwartet.
Das Wasserwerk Arth (WW) rechnet für das Jahr 2026 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 340'900.00. Die Investitionen in das Wasserleitungsnetz und Pumpwerke belaufen sich auf CHF 1'135'000.00. Budgetiert werden Anschlussgebühren in der Höhe von CHF 150'00.00. Die Finanzierung des geplanten Finanzierungsfehlbetrages kann nicht mehr mit eigenen Mitteln sichergestellt werden. In den letzten Jahren hat sich der Frischwasserabsatz reduziert, was auch Auswirkungen auf den Voranschlag hat.
Die neuen Investitionen und die damit verbundenen Abschreibungen, sowie die gestiegenen Verwaltungskosten führen zu einem höheren Aufwandüberschuss. Entsprechend musste auf 2025 der Preis für das Frischwasser angehoben werden.
Genehmigung der Abrechnung zur Ausgabenbewilligung von CHF 1'900'000.00 für die Neugestaltung des Rathausplatzes in Arth
Mit der Neugestaltung des Rathausplatz konnte erreicht werden, dass durch die Auflösung der Parkfelder vor dem Rathaus und die Verlegung der Privatparkplätze hinter das Rathaus der Allgemeinheit mehr freie Fläche zur Verfügung stehen. Diese kann unter anderem von den angrenzende Gastrobetrieben für ihre Gartenrestaurants genutzt werden. Mit der Einführung der "Begegnungszone" wurde die Sicherheit der Fussgänger deutlich erhöht und der Durchgangsverkehr erheblich reduziert.
Die von den Stimmberechtigten am 12. März 2023 genehmigte Ausgabenbewilligung von CHF 1'900'000.00 wird nach Abzug der erhaltenen Subventionen um CHF 519'556.40 unterschritten. Der Nettoaufwand für die Neugestaltung des Rathausplatzes inkl. neuer Meteorleitung beträgt deshalb lediglich CHF 1'380'443.60.
Teilnutzungsplanung "Korrektur Tierparkzone II b"
Im Rahmen der Teilnutzungsplanung "Korrektur Tierparkzone II b" soll die gemäss geltendem Zonenplan der Gemeinde Arth bestehende Nutzungszone auf die Gegebenheiten der Linienführung des bestehenden Aussenzauns des Tierparks abgestimmt beziehungsweise um eine Fläche von 763 m2 erweitert werden. Die dabei beanspruchte Fläche auf der angrenzenden kommunalen "Naturschutzzone" wird mit einer Ersatzfläche auf der Parzelle KTN 718 im Eigentum der Stiftung des Natur- und Tierparks Goldau nördlich des Depotwegs kompensiert. Gleichzeitig werden der gesetzlich geforderte Gewässerraum sowie die Gefahrenzonen als überlagernde Festlegungen im Zonenplan integriert und im Baureglement der Gemeinde Arth ergänzt. Zudem werden mit der Teilnutzungsplanung kleinere Restflächen des "übrigen Gemeindegebiets" (ÜG) und der "Tierparkzone II b" (Tpz II b), welche durch die Digitalisierung und Zusammenführung verschiedener Plankarten entstanden sind, lagegenau den jeweils angrenzenden Zonen zugeführt. Die von der Umzäunung des Tierparks eingeschlossene Teilfläche der "kommunalen Naturschutzzone" wird auf einer Teilfläche der Parzelle KTN 718 angrenzend an den Depotweg mit einer Neufläche von 2'482 m2 kompensiert und diese soll in Zukunft naturnah aufgewertet werden. Nach der Beratung des vorliegenden Sachgeschäfts an der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2025 wird die Teilnutzungsplanung an die Urnenabstimmung überwiesen. Die Urnenabstimmung erfolgt am 8. März 2026.
Genehmigung des neuen Konzessionsvertrages mit der EWS AG, Ibach
Die EWS AG (nachfolgend EWS genannt) versorgt seit vielen Jahrzehnten in der Gemeinde Arth das Verteilgebiet "Rigi" nebst weiteren kleineren und von der gwa nicht erschlossenen Gebieten (Gribsch, Rickenbacherhof) mit Strom.
Im Mai 2024 legte EWS einen Vertragsentwurf für eine neue Konzession für die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden vor. Dies wurde notwendig, da gemäss neuerer Rechtsprechung alle Kundengruppen bei der Höhe der Konzessionsabgabe gleich zu behandeln sind, was momentan nicht der Fall ist. EWS beabsichtigt deshalb ebenfalls alle Konzessionsverträge mit den von ihr versorgten Gemeinden zu erneuern oder hat dies bereits erledigt (z.B. Gemeinde Rothenthurm).
Mit dem neuen Konzessionsvertrag erteilt die Gemeinde Arth dem EWS als Konzessionsnehmerin weiterhin das ausschliessliche Recht, das der Verfügungsgewalt der Gemeinde unterstehende, im definierten Gemeindegebiet (Rigigebiet etc.) gelegene Grundeigentum für die Erstellung und den Betrieb ober- und unterirdischer elektrischer Stark- und Schwachstromanlagen zur Verteilung und Abgabe elektrischer Energie samt Zubehör zu benützen. Im Gegenzug erhält die Gemeinde eine Konzessionsgebühr von EWS. Wie bisher ist EWS verpflichtet, alle an das Verteilnetz angeschlossenen Endkunden mit Strom zu beliefern (vgl. Art. 5 – 7 StromVG).
Kauf der Parzelle KTN 248, Arth
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ist Eigentümerin zahlreicher Grundstücke in der ganzen Schweiz. Von Zeit zu Zeit werden einzelne Liegenschaften aus dem nicht mehr benötigten Bestand entlassen und zum Verkauf angeboten. Üblicherweise erhalten die jeweiligen Standortgemeinden dabei ein Vorkaufsrecht. Die armasuisse Immobilien, Bern, hat der Gemeinde Arth angeboten, die in der Dorfschaft Arth gelegene Parzelle KTN 248 an der Rindelstrasse 8 in Arth, welche in der Landwirtschaftszone liegt, zu erwerben. Der Kaufpreis beträgt zusätzlich Notariatskosten insgesamt CHF 337'000.00.
Mit dem Erwerb der Parzelle KTN 248 sichert sich die Gemeinde Arth den Zugang zu zweckmässigem und kostengünstigem Lagerraum. Die Nutzung ist als stilles Lager vorgesehen. Voraussichtlich wird die Werkgruppe der Gemeinde Arth dort Werkzeuge, Unterhaltsmaterialien sowie saisonale Ausrüstungen einlagern. Weiter erscheint eine ergänzende Nutzung als stilles Lager für lokale Vereine grundsätzlich möglich und müsste bei Bedarf im Einzelfall geprüft werden.