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Bauausschreibungen
a) ausserhalb der Bauzonen
Bauherrschaft: Barbara von Rickenbach, Zugerstrasse 112, 6415 Arth; Projektverfasserin: Rimont GmbH, Bergstrasse 9, 6424 Lauerz.
Bauobjekt: Neubau Liegeboxen, Zugerstrasse 112, Arth, KTN 16, Koordinaten 2 682 554/1 214 694.
b) Auflagen und Einsprachen
Die Baugesuche liegen zur Einsicht bei der Abteilung Bau-Planung, Rathaus, Arth, auf.
Das Baugesuch liegt zur Einsicht auf. Es kann auch im Portal eBau (sz.ch/ebau) eingesehen werden (Registration nötig). Während der Auflagefrist kann bei der Bewilligungsbehörde gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 37 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451). Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PBG).
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 7. bis und mit 27. Mai 2026.
Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PBG).