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Gemeinde Arth: Verkauf des Elektrizitätswerks (EW) - Eintritt in Vertragsverhandlungen mit ebs Energie AG

8. Juli 2026

Die deutlich höheren Stromtarife der gwa im Vergleich zu den benachbarten Energieversorgern führten zu grossem Unmut in der Bevölkerung. Der Gemeinderat geht gestützt auf eine vertiefte Analyse davon aus, dass die Tarife gegenüber den umliegenden Energieversorgungsunternehmen auch künftig auf klar höherem Niveau liegen würden. Dies auch deshalb, da die stetig wachsenden regulatorischen Anforderungen dazu führen, dass ein kleines Elektrizitätswerk die anfallenden Kosten auf deutlich weniger Kundinnen und Kunden verteilen kann als grössere Energieversorgungsunternehmen. Mit Bezug auf unsere Pressemitteilung vom 7. Mai 2026 haben wir informiert, dass der Gemeinderat nach Prüfung sämtlicher Optionen zum Schluss kam, dass ein Verkauf des EW die vorteilhafteste Option darstellt.

Alle angefragten Energieversorger zeigten ein grosses Interesse an einem Erwerb des EW. Nach einer ersten Vorselektion konnten die im Verkaufsprozess verbleibenden Energieversorger nach eingehender Prüfung des EW ihre verbindlichen Offerten darlegen. Dabei konnten die potenziellen Käufer ihr Interesse am EW belegen. Es wurden sehr attraktive Kaufpreisangebote einschliesslich der Möglichkeit der Gemeinde Arth, sich in den Gremien der potenziellen Käuferin zu beteiligen, eingereicht.

Nach einer fundierten Evaluation anhand von vorgängig definierten Kriterien (Kaufpreis und Beteiligungsmöglichkeit, Lösung für die Mitarbeitenden, strategische Ausrichtung und erwartete Strompreisentwicklung, etc.) hat sich der Gemeinderat entschieden, mit einer Interessentin die nächste Phase im Verkaufsprozess zu beschreiten. Der Gemeinderat hat beschlossen, mit ebs Energie AG exklusive Vertragsverhandlungen aufzunehmen.

Anlässlich der bevorstehenden Verhandlungen im August 2026 sollen der Kaufvertrag und der Konzessionsvertrag final ausgearbeitet werden.

Unter der Annahme erfolgreicher Vertragsverhandlungen ist vorgesehen, die Unterzeichnung der Verträge im Herbst 2026 (unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Stimmbevölkerung) zu vollziehen. In diesem Zusammenhang plant der Gemeinderat eine Information der Interessengruppen sowie eine Medienmitteilung. Zudem sollen interessierte Einwohnerinnen und Einwohner an einem Informationsanlass die Gelegenheit erhalten, Auskünfte aus erster Hand zu erhalten und Fragen zu stellen, bevor das Sachgeschäft an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2026 präsentiert und beraten wird. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich am 28. Februar 2027 stattfinden.