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Adressauskünfte über Privatpersonen

Adressauskünfte werden telefonisch nur an Amtsstellen erteilt. Für Firmen und Privatpersonen ist die Anfrage kostenpflichtig. Sie ist schriftlich an das Einwohneramt zu richten oder über den OnlineschalterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu beantragen. Es ist ein Interessensnachweis beizulegen (z.B. Rechnung, Betreibung etc.).

Preis

10.00