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Veranstaltungen mit Laseranlagen
Veranstaltungen mit Laseranlagen sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Ausgenommen ist der Einsatz von Lasereinrichtungen der Laserklasse 1 und 2, sofern die Laserstrahlen nicht in den Luftraum strahlen.
Veranstaltungen mit Lasereinrichtung der Laserklasse 1M, 2M, 3R, 3B und 4 sind immer meldepflichtig.
Meldepflichtige Veranstaltungen mit Laseranlagen sind dem Bundesamt für Gesundheit bis 14 Tage vor der Veranstaltung unter diesem LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu melden.
Informationen
- Datum
- 15. Dezember 2022