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Verkauf des Elektrizitätswerks Arth

Bis 2022 lagen die Stromtarife der gwa für die Kunden der Grundversorgung im Vergleich mit den regionalen Verteilnetzbetreibern auf einem vergleichbaren bzw. eher tiefen Niveau. Danach stiegen insbesondere die Netznutzungstarife stärker an, während die Energietarife nach der Energiekrise weniger stark sanken als bei den Vergleichsunternehmen. Dies führte in der Bevölkerung zu entsprechendem Unmut. Der Gemeinderat analysierte deshalb von Januar bis Juli 2025 mit externer Unterstützung die Ursachen und die künftige Entwicklung der Tarife. Dabei zeigte sich, dass operative Massnahmen allein keine rasche und grundlegende Veränderung ermöglichen. Deshalb wurden auch strategische Optionen wie eine Zusammenarbeit, Verpachtung oder ein Verkauf der Stromsparte geprüft. Zentrale Voraussetzung des Gemeinderats war dabei stets der Erhalt der Arbeitsplätze der gwa-Mitarbeitenden.

Der Gemeinderat Arth hat die Verhandlungen mit der ebs Energie AG inzwischen erfolgreich abgeschlossen und den Kaufvertrag sowie den neuen Konzessionsvertrag zuhanden der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2026 und der vorgesehenen Urnenabstimmung vom 28. Februar 2027 genehmigt. Der Verkauf umfasst insbesondere die Stromnetzinfrastruktur sowie die Aktiven des Elektrofachgeschäfts und des Elektroinstallationsbetriebs. Für die betroffenen Mitarbeitenden ist eine Besitzstandswahrung vorgesehen; die für den Netzbetrieb benötigten Grundstücke bleiben im Eigentum der Gemeinde. Als Gegenleistung erhält Arth eine Barvergütung, eine Beteiligung an der ebs Energie AG sowie einen Sitz im Verwaltungsrat. Der heutige Verkaufspreis wird auf rund CHF 27 bis 28 Mio. geschätzt, wobei der definitive Betrag erst nach Festlegung des massgebenden Anlagewerts des Stromnetzes per 30. Juni 2027 feststeht. Der Konzessionsvertrag regelt die künftige Stromversorgung, die Nutzung des öffentlichen Grundes und die Konzessionsabgabe. Das Wasserwerk bleibt bei der Gemeinde und soll in die Gemeindeverwaltung integriert werden. Dafür wird ein neues Wasserversorgungsreglement geschaffen, wobei für die Wasserbeziehenden keine Änderungen bei der Tarifierung vorgesehen sind. Eine öffentliche Informationsveranstaltung findet am 6. November 2026 im Pfarreizentrum Eichmatt in Goldau statt.

Weiteres Vorgehen:

  • Freitag, 6. November 2026 Informationsveranstaltung
  • Freitag, 11. Dezember 2026 Gemeindeversammlung
  • Sonntag, 28. Februar 2027 Urnenabstimmung
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1. Presseinfo vom 20. November 2025 (PDF, 64 kB) Download 0 1. Presseinfo vom 20. November 2025
2. Presseinfo vom 7. Mai 2026 (PDF, 90 kB) Download 1 2. Presseinfo vom 7. Mai 2026
3. Presseinfo vom 9. Juli 2026 (PDF, 66 kB) Download 2 3. Presseinfo vom 9. Juli 2026
4. Presseinfo vom 17. September 2026 (PDF, 88 kB) Download 3 4. Presseinfo vom 17. September 2026
Evaluation strategischer Optionen (PDF, 1.95 MB) Download 4 Evaluation strategischer Optionen
GRB-Nr. 65/2026 / Interpellation im Kantonsrat betreffend Strommarkt / Stellungnahme (PDF, 2.51 MB) Download 5 GRB-Nr. 65/2026 / Interpellation im Kantonsrat betreffend Strommarkt / Stellungnahme