Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Schwyz
Im Rahmen der Gesundheitsverordnung ist die Gemeinde zuständig für den Entlastungsdienst für betreuende und pflegende Angehörige. Sie hat ein entsprechendes Angebot sicher zu stellen. Der Gemeinderat hat mittels einer Leistungsvereinbarung das Schweizerische Rote Kreuz, Kanton Schwyz, damit beauftragt.
Das SRK Kanton Schwyz bietet auch weitere Dienstleistungen wie zum Beispiel Kinderbetreuung zu Hause oder Fahrdienste.
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