Entlastungsdienst für pflegende AngehörigeZuständige Organisation: Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton SchwyzIm Rahmen der Gesundheitsverordnung ist die Gemeinde zuständig für den Entlastungsdienst für betreuende und pflegende Angehörige. Sie hat ein entsprechendes Angebot sicher zu stellen. Der Gemeinderat hat mittels einer Leistungsvereinbarung das Schweizerische Rote Kreuz, Kanton Schwyz, beauftragt.
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