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Soziale Dienste

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Entlastungsdienst für pflegende Angehörige

Zuständige Organisation: Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Schwyz

Im Rahmen der Gesundheitsverordnung ist die Gemeinde zuständig für den Entlastungsdienst für betreuende und pflegende Angehörige. Sie hat ein entsprechendes Angebot sicher zu stellen. Der Gemeinderat hat mittels einer Leistungsvereinbarung das Schweizerische Rote Kreuz, Kanton Schwyz, beauftragt.


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