https://www.arth.ch/de/verwaltung/aemter/?amt_id=4497
15.10.2024 09:10:35
Adresse: | Gotthardstrasse 21 , Postfach, 6415 Arth | |
Telefon: | 041 859 02 15 | |
Telefax: | 041 859 02 88 | |
E-Mail: | steueramt@arth.ch | |
Öffnungszeiten: |
Montag, 08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr Dienstag, 08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr Mittwoch, 08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr Donnerstag, 08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr Freitag, 08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr |
Das Steueramt Arth ist zuständig für:
Provisorische Steuerrechnung vom Juni
Jährlich wird die provisorische Steuerrechnung im Juni versandt. Sollten Sie eine Anpassung Ihrer provisorischen Steuerrechnung der Staats- und Gemeindesteuern wünschen, bitten wir Sie, uns das steuerbare Einkommen sowie steuerbare Vermögen schriftlich mitzuteilen, damit wir Ihnen eine angepasste Rechnung zustellen können (Angabe Ihres kompletten Namens, Adresse, Geburtsdatum sowie PID-Nr. vorausgesetzt - steueramt@arth.ch).
Elektronisches Ausfüllen der Steuererklärung
Die entsprechende Software kann im Internet heruntergeladen werden (siehe unten Online-Schalter).
Fristerstreckung
Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung und der Beilagen kann auf Gesuch hin erstreckt werden, sofern diese nicht bereits abgelaufen ist. Fristerstreckungen können Sie bequem online beantragen. Den passenden Link finden Sie unter Online-Dienste oder auf der Website der Kantonalen Steuerverwaltung. Das Gesuch ist vor Ablauf der Frist zu stellen, andernfalls kann auf das Gesuch gemäss Vollzugsverordnung zum Steuergesetz nicht eingetreten werden. Für die Gewährung von Fristerstreckungen für einzelne natürliche Personen sind die Gemeinden zuständig. Fristerstreckungen welche mehrere Steuererklärungen betreffen, werden von der Kantonalen Steuerverwaltung gewährt.
Zahlungsfristen
0.75% Skonto bei Bezahlung des ganzen Steuerbetrages bis zum 1. Juli des laufenden Jahres.
Wird eine Rate nicht fristgerecht eingehalten, ist der gesamte Steuerbetrag per 31. Dezember fällig.
Verzugszins
Für verspätet geleistete Zahlungen ist gemäss Steuerbezugsverordnung ein Verzugszins geschuldet. Der Zinssatz wird jährlich vom Regierungsrat festgesetzt.
Steuerpflichtige, die in Not geraten sind oder für welche die Bezahlung der Steuern innerhalb der ordentlichen Zahlungsfristen eine grosse Härte bedeutet, können schriftlich ein Gesuch für kleinere Raten einreichen.
Der Steuerfuss in der Gemeinde Arth beträgt: 120% einer Einheit
Gemeinde | 120% |
Kanton | 120% |
Bezirk | 40% |
Römisch-katholische Kirche Arth-Goldau | 28% |
Reformierte Kirche Arth-Goldau | 31% |
Die Höhe Ihrer Steuern können Sie berechnen mit dem Steuerkalkulator.
Feuerwehrersatzpflicht (Feuerwehrersatzabgabe)
Pflichtig ist man ab vollendetem 20. bis zum vollendeten 52. Altersjahr. Die Ersatzabgaben betragen:
Grundtarif: Fr. 50.00, Maximumbetrag: Fr. 220.00
Zuschlag für steuerbares Einkommen:
von Franken | bis Franken | Zuschlag von Franken | Total |
0.00 | 10 000.00 | 0.00 | 50.00 |
10 001.00 | 15 000.00 | 25.00 | 75.00 |
15 001.00 | 20 000.00 | 40.00 | 90.00 |
20 001.00 | 25 000.00 | 55.00 | 105.00 |
25 001.00 | 30 000.00 | 65.00 | 115.00 |
30 001.00 | 35 000.00 | 90.00 | 140.00 |
35 001.00 | 40 000.00 | 110.00 | 160.00 |
40 001.00 | 45 000.00 | 130.00 | 180.00 |
45 001.00 | 50 000.00 | 150.00 | 200.00 |
50 001.00 | und mehr | 170.00 | 220.00 |
Zusätzliche Informationen finden Sie unter:
www.sz.ch/steuern
Personen | ||
Leitung | Funktion | Telefon |
Steiner, Fabian | Leiter Steuern und IT-Support | 041 859 02 15 |
Name | Funktion | Telefon |
Kisela, Veronika | Sachbearbeiterin Steuern | 041 859 02 14 |
Dienste | ||
Name | Verantwortlich | Telefon |
Steuern Zuzugs- und Wegzugsinformationen | Steueramt | 041 859 02 15 |
Name | Laden |
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Steuererklärung Fristerstreckung | Link |
Steuererklärungssoftware (Download) | Link |
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