Haupinhalt
Bestattungs- und Friedhofwesen
Die Friedhofverwaltung ist zuständig für Gräberzuteilungen und Gräberräumungen der Friedhöfe in Arth und Goldau. Sie erstellt Friedhofverträge und führt eine Gräberkontrolle.
Grabschmuck auf Gemeinschaftsgräbern
Bitte beachten Sie, dass Grabschmuck auf einem Gemeinschaftsgrab ausschliesslich im Zusammenhang mit der Bestattung erlaubt ist. Der Grabschmuck muss nach dem Verwelken respektive spätestens nach Ablauf von zwei Wochen weggeräumt werden, ansonsten wird er von den Gemeindemitarbeitern entsorgt. Sofern Angehörige Grabschmuck oder Schalen mit zu sich nach Hause nehmen möchten, müssen diese Gegenstände frühzeitig entfernt werden. Wir danken Ihnen für die Beachtung.
Kontakt
Bestattungs- und FriedhofwesenRathausplatz 6
Postfach
6415 Arth
Tel. 041 859 02 44
Fax 041 859 02 91
infrastruktur@arth.ch
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 - 11.30 und 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 11.30 und 14.00 - 18.00 Uhr
Personen
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