Bestattungs- und Friedhofwesen
Adresse: | Rathausplatz 6, Postfach, 6415 Arth |
Telefon: | 041 859 02 44 |
Telefax: | 041 859 02 91 |
E-Mail: | infrastruktur@arth.ch |
Öffnungszeiten: | Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 - 11.30 und 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 11.30 und 14.00 - 18.00 Uhr
Standort
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Die Friedhofverwaltung ist zuständig für Gräberzuteilungen und Gräberräumungen der Friedhöfe in Arth und Goldau. Sie erstellt Friedhofverträge und führt eine Gräberkontrolle.
Grabschmuck auf Gemeinschaftsgräbern
Bitte beachten Sie, dass Grabschmuck auf einem Gemeinschaftsgrab ausschliesslich im Zusammenhang mit der Bestattung erlaubt ist. Der Grabschmuck muss nach dem Verwelken respektive spätestens nach Ablauf von zwei Wochen weggeräumt werden, ansonsten wird er von den Gemeindemitarbeitern entsorgt. Sofern Angehörige Grabschmuck oder Schalen mit zu sich nach Hause nehmen möchten, müssen diese Gegenstände frühzeitig entfernt werden. Wir danken Ihnen für die Beachtung.
Personen |
Leitung | Funktion | Telefon |
Küttel, Matthias | Sachbearbeiter Umwelt und Sicherheit, Friedhofverwalter | 041 859 02 35 |
Name | Funktion | Telefon |
Schnüriger, Astrid | Stv. Abteilungsleiterin / Technische Sachbearbeiterin | 041 859 02 46 |
Publikationen