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Dienstleistungen

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Anlassbewilligungen

Zuständige Abteilung: Organisation
Zuständiger Bereich: Gastgewerbe

Eine Anlassbewilligung ist einzuholen, wenn an einem Anlass, der nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden.

Beispiele dafür sind temporäre Festbeizli an der Kilbi oder an der Fasnacht; Veranstaltungen von Vereinen oder Organisatoren in Festzelten, Turnhallen, Aulas etc. Auch Personen, die auf privaten Liegenschaften einen Anlass veranstalten, bei dem Speisen oder Getränke verkauft und vor Ort konsumiert werden, benötigen eine Anlassbewilligung.

Im Weiteren bewilligungspflichtig ist das entgeltliche Überlassen von Räumlichkeiten und Plätzen für den Genuss mitgebrachter oder angelieferter Speisen und Getränke.

Es wird zwischen Gross- und Kleinanlässen unterschieden.

Es gilt gesamtschweizerisch ein Rauchverbot für Gastgewerbebetriebe und Festwirtschaften. Die Gemeinde kann unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmebewilligungen erteilen.

Die Kosten für die Anlassbewilligung belaufen sich auf CHF 60.00 pro Tag zuzüglich einmalig CHF 20.00 Kanzleigebühr.

Bitte beachten Sie die "Weisungen und Merkblätter im Zusammenhang mit Festveranstaltungen".

Für eine sorgfältige Prüfung sind ansonsten alle Unterlagen spätestens 6 Wochen vor dem Anlass der Gemeindekanzlei einzureichen.

 

Unterlagen
Anlassbewilligung für Kleinanlass 
Anlassbewilligung für Grossanlass
Weisungen und Merkblätter im Zusammenhang mit Festveranstaltungen
Rettungsachsen Feuerwehr
Meldeformular und Checkliste "Veranstaltungen mit Schall ab 93 dB(A)"
Veranstaltungen mit Laseranlagen
Gesuch "Abbrennen von Indoor-Feuerwerk"
Aushang "Kein Alkoholverkauf an Jugendliche"
App Altersprüfung Alkoholverkauf
Zustimmung Arbeitnehmer in Raucherraum bei Veranstaltung
Gebührentarif und Weisungen für das Gastgewerbe

 

 

 

Link zu den gesetzlichen Grundlagen:
Gastgewerbegesetz
Ruhetagsgesetz
 

 

 

 


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