Haupinhalt
Anlassbewilligungen
Eine Anlassbewilligung ist einzuholen, wenn an einem Anlass, der nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden.
Beispiele dafür sind temporäre Festbeizli an der Kilbi oder an der Fasnacht; Veranstaltungen von Vereinen oder Organisatoren in Festzelten, Turnhallen, Aulas etc. Auch Personen, die auf privaten Liegenschaften einen Anlass veranstalten, bei dem Speisen oder Getränke verkauft und vor Ort konsumiert werden, benötigen eine Anlassbewilligung.
Im Weiteren bewilligungspflichtig ist das entgeltliche Überlassen von Räumlichkeiten und Plätzen für den Genuss mitgebrachter oder angelieferter Speisen und Getränke.
Es wird zwischen Gross- und Kleinanlässen unterschieden.
Es gilt gesamtschweizerisch ein Rauchverbot für Gastgewerbebetriebe und Festwirtschaften. Die Gemeinde kann unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmebewilligungen erteilen.
Die Kosten für die Anlassbewilligung belaufen sich auf CHF 60.00 pro Tag zuzüglich einmalig CHF 20.00 Kanzleigebühr.
Bitte beachten Sie die "Weisungen und Merkblätter im Zusammenhang mit Festveranstaltungen".
Für eine sorgfältige Prüfung sind ansonsten alle Unterlagen spätestens 6 Wochen vor dem Anlass der Gemeindekanzlei einzureichen.
Link zu den gesetzlichen Grundlagen:
Gastgewerbegesetz
Ruhetagsgesetz
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