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Betreibungsauskunft

Wer über sich oder eine Drittperson eine Betreibungsauskunft möchte, kann das Formular am Bildschirm ausfüllen. Anschliessend muss es ausgedruckt, unterschrieben und dem zuständigen Betreibungsamt zugestellt werden.

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Zuständige Instanz: Betreibungsamt
Zuständige Oberinstanz: Finanzen

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