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Kurtaxen
Die Kurtaxe ist von jedem Gast zu entrichten, der in der Gemeinde Arth ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt zu begründen in Hotels, Ferienzimmern, auf Campingplätzen, bewohnbaren Booten etc. übernachtet.
Zum Einzug und zur Ablieferung der Kurtaxen an die Gemeinde ist verpflichtet, wer kurtaxenpflichtige Gäste beherbergt.
Alle Einzelheiten sind dem PDF des Kurtaxen-Reglements der Gemeinde Arth zu entnehmen.
Ihre Gäste profitieren mit der Gästekarte SchwyzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. in der ganzen Luzern-Vierwaldstättersee Region von attraktiven Ermässigungen. Als Beherbergungsbetrieb können Sie die Gästekarte für Ihre Gäste direkt selber ausstellen. Haben Sie noch keinen Zugang zum Gästekarten-Tool? Sie können Ihren Zugang zum Gästekarten-Tool beim Team des Gästeservice der Rigi per Mail welcome@rigi.ch bestellen.
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| Kurtaxen-Reglement_2019.pdf (PDF, 23 kB) | Download | 0 | Kurtaxen-Reglement_2019.pdf |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindekassieramt | 041 859 02 16 | gemeindekassier@arth.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Finanzen | 041 859 02 16 | gemeindekassier@arth.ch |