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Gemeinde Arth, Gestaltungsplan "Gütschweg", Goldau: öffentliche Auflage
Gestützt auf § 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes Kanton Schwyz vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) und Art. 44 ff. des Baureglements der Gemeinde Arth wird folgender Gestaltungsplan öffentlich aufgelegt:
"Gütschweg", Goldau (Parzellen KTN 3027 und KTN 3625)
Gesuchsstellerin: Erbengemeinschaft Aldo Contratto-Auf der Maur, per Aldo Contratto, Spiegelbergweg 36, 6422 Steinen
Projektverfasser: Marty Architektur AG, Ratskellergasse 2, 6430 Schwyz
Grundeigentümerin: Erbengemeinschaft Aldo Contratto-Auf der Maur, per Aldo Contratto, Spiegelbergweg 36, 6422 Steinen
Die Gestaltungsplanunterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Arth, Abteilung Bau-Planung, Rathausplatz 6, 6415 Arth, während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen oder unter www.arth.ch (siehe Aktuelles → Neuigkeiten) heruntergeladen werden. Wer durch den Gestaltungsplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Gemeinderat Arth, Rathausplatz 6, 6415 Arth, Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 25. April 2025 bis und mit 15. Mai 2025.
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Gestaltungsplan Gütschweg (PDF, 1.95 MB) | Download | 0 | Gestaltungsplan Gütschweg |
Sonderbauvorschriften Gütschweg (PDF, 224.19 kB) | Download | 1 | Sonderbauvorschriften Gütschweg |
Erläuterungsbericht Gütschweg (PDF, 7.48 MB) | Download | 2 | Erläuterungsbericht Gütschweg |