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Verkehrssicherheit beginnt vor der eigenen Liegenschaft – regelmässiger Rückschnitt von Hecken und Bäumen ist notwendig
Ein gepflegtes Grün entlang von Strassen und Gehwegen prägt das Ortsbild und trägt zum Wohlbefinden in unserer Gemeinde bei. Doch was schön aussieht, kann schnell zur Gefahr werden: Wachsen Äste oder Sträucher in den Verkehrsraum hinein, wird die Sicht eingeschränkt, und Fussgängerinnen oder Fahrzeuge müssen ausweichen. Damit alle sicher unterwegs sind, gilt es, das gesetzlich vorgeschriebene Lichtraumprofil einzuhalten und Bepflanzungen regelmässig zurückzuschneiden.
Gemäss § 38 des Strassenverkehrsgesetzes dürfen Strassen und ihre Benützerinnen und Benützer nicht durch Bauten, Anlagen oder Bepflanzungen beeinträchtigt werden. Über Gehwegen ist ein freier Raum auf mindestens 2.5 Metern Höhe einzuhalten, über Strassen eine Durchfahrtshöhe von 4.5 Metern. Seitlich ist ein Abstand von 0.5 Metern zur Bepflanzung erforderlich. Hecken entlang öffentlicher Strassen dürfen maximal 1.2 Meter hoch sein, im Bereich von Sichtbermen höchstens 0.6 Meter. Auch Pflanzen, die in den Lichtkegel von Strassenlampen oder die Sicht auf Verkehrssignale und Schilder beeinträchtigen, sind zu entfernen.
Der Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Sträuchern ist keine einmalige Arbeit, sondern eine Daueraufgabe. Es empfiehlt sich, die Pflanzen bis Ende Mai und Ende November zurückzuschneiden – oder bei Bedarf auch häufiger. Nur so bleiben Verkehrsflächen frei, Sichtzonen offen, die Durchfahrt für Einsatz- und Entsorgungsfahrzeuge sowie der betriebliche Strassenunterhalt gewährleistet.
Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet, kann im Schadensfall haftbar gemacht werden. Die Gemeinde Arth setzt auf das Verantwortungsbewusstsein ihrer Einwohnerinnen und Einwohner und dankt allen Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzern für ihre Mithilfe. Mit dem regelmässigen Rückschnitt leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und zur gepflegten Erscheinung unserer Gemeinde.