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Gemeindeversammlung vom 22. April 2026
Jahresrechnung schliesst mit Gewinn ab
Bei einem Gesamtaufwand von CHF 41'861'081.05 und einem Gesamtertrag von CHF 42'773'414.07 resultiert ein Ertragsüberschuss von CHF 912'333.02. Damit schliesst die Jahresrechnung um CHF 1'394'333.02 besser ab als budgetiert und weist anstelle des vorgesehenen Aufwandüberschusses von CHF 482'000.00 ein deutlich positives Ergebnis aus. Die Nettoinvestitionen beliefen sich im Berichtsjahr auf CHF 4'236'016.38 und konnten aus eigenen Mitteln finanziert werden.
Entwicklung der Finanzen des vergangenen Jahres
Ergebnis vor Abschreibungen
Ertrag CHF 42'773'414.07
Aufwand CHF -39'378'897.62
Ertragsüberschuss brutto CHF 3'394'516.45
Ergebnis nach Abschreibungen
Ertragsüberschuss brutto CHF 3'394'516.45
Abschreibungen Verwaltungsvermögen CHF -2'482'183.43
Ertragsüberschuss CHF 912'333.02
Vergleich Jahresrechnung zum Voranschlag
Ertragsüberschuss Jahresrechnung 2025 CHF 912'333.02
Aufwandüberschuss Voranschlag 2025 CHF -482'000.00
Besserstellung gegenüber Voranschlag CHF 1'394'333.02
Entwicklung des Eigenkapitals
Bestand Eigenkapital per 01.01.2025 CHF 27'439'570.80
Veränderung Spezialfinanzierung im Eigenkapital CHF 62'591.26
Ertragsüberschuss Jahresrechnung 2025 CHF 912'333.02
Bestand Eigenkapital per 31.12.2025 CHF 28'414'495.08
Auf der Ertragsseite lagen die Steuereinnahmen erstmals seit mehreren Jahren unter dem Voranschlag. Die Mindereinnahmen von CHF 615'603.51 sind hauptsächlich auf tiefere Einnahmen bei den Einkommenssteuern natürlicher Personen aus früheren Steuerjahren zurückzuführen. Insgesamt fielen die Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahr um CHF 2'333'679.69 tiefer aus, was neben den erwähnten Mindereinnahmen auch auf die per Rechnungsjahr 2025 beschlossene Steuersatzsenkung um 10 Prozentpunkte einer Einheit zurückzuführen ist.
Demgegenüber zeigte sich die Aufwandentwicklung insgesamt positiv. Bei den beeinflussbaren Aufwendungen konnten die budgetierten Werte grösstenteils eingehalten oder unterschritten werden. Mehraufwendungen entstanden insbesondere bei den Beiträgen an den Kanton für die Pflegefinanzierung in der Höhe von CHF 103'374.20. Diese konnten jedoch dank der Auflösung einer Rückstellung für medizinische Mittel und Gegenstände (MiGeL) von CHF 352'900.00 kompensiert werden. Einen weiteren wesentlichen Beitrag zum positiven Jahresergebnis leistete die gesetzliche wirtschaftliche Hilfe, welche im Rechnungsjahr 2025 um CHF 456'836.08 besser abschloss als budgetiert. Ohne diese einmaligen Effekte wäre der Aufwand entsprechend höher ausgefallen. Zusätzlich fiel der Beitrag an die Spitex Regio Arth-Goldau für die ambulante Krankenpflege um rund CHF 120'000.00 tiefer aus als veranschlagt.
Die Spezialfinanzierung Feuerwehr schliesst mit einem Aufwandsüberschuss von CHF 41'441.50 (Entnahme aus der Spezialfinanzierung). Dieser ist durch das entsprechende Verpflichtungskonto gedeckt (Bestand per 31.12.2025 CHF 166'529.94).
Die Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 62'435.74 (Einlage in die Spezialfinanzierung). Dieser wird dem entsprechenden Verpflichtungskonto gutgeschrieben (Bestand per 31.12.2025 CHF 112'201.76).
Die Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 43'365.67 (Einlage in die Spezialfinanzierung). Dieser wird dem entsprechenden Verpflichtungskonto zugewiesen (Bestand per 31.12.2025 CHF 137'316.32).
Nachtragskredit der Gemeinde Arth zulasten der Rechnung 2026
In der Investitionsrechnung 2026 ist die Belagsanierung des unteren Abschnitts vom Bereich der Querung der Rigibahn bis zur Güterstrasse vorgesehen. Auslöser dafür sind dringende Werkleitungserneuerungen der Gemeindewerke Arth. Im Zuge dieser Arbeiten soll auch die Meteorwasserableitung des Gebiets oberhalb der Strassenquerung an die Meteorwasserleitung in der Güterstrasse angeschlossen werden, wodurch Synergien genutzt und zusätzliche Aufbrüche vermieden werden können. Für diesen Zusammenschluss ist ein Nachtragskredit zulasten der Investitionsrechnung 2026 (Konto 7200.5030.020) in der Höhe von CHF 240'000.00 erforderlich.
Gemeindewerke Arth
Die Jahresrechnung 2025 des Elektrizitätswerkes Arth (EW) weist in der Finanzbuchhaltung einen Ertragsüberschuss von CHF 2'572'648.87 aus. Dieses Finanzergebnis ist höher als budgetiert, da gegenüber dem Budget der Aufwand tiefer war und die Energieabsätze weniger stark gesunken sind.
Der Ertrag aus dem Energie-Geschäft (Energie und Netz) ist höher als budgetiert, da der Rückgang durch die kalte Witterung nicht so hoch war wie angenommen. Entsprechend musste auch mehr Energie im Winter beschafft werden. Die Budgetierung der Absatzmengen gestaltet sich schwierig, da das Budget jeweils auf den Werten des Vorvorjahres basiert (2023) und der Zubau von lokaler Produktion nicht planbar ist.
Die Netzverluste sind höher als im Vorjahr, was unter anderem auf den gestiegenen Energiepreis zurückzuführen ist. Die Umstellung auf Smart Meter führt zudem dazu, dass Messwerte neu exakt per Jahresende erfasst werden. Dadurch entfallen frühere zeitliche Verschiebungen bei der Ablesung, was sich buchhalterisch unterschiedlich auf Energie- und Netzbereich auswirkt.
Im Niederspannungsnetz wurden in den nachstehenden Gebieten folgende grössere Sanierungen und Verstärkungen vorgenommen: Ersatz der Anschlusskabine (AK) an der Brüölstrasse durch eine grössere Verteilkabine (VK). Zusammen mit der neuen Trafostation Ober Chilchstalden wurde in diesem Gebiet auch die Niederspannung verkabelt, sodass weitere Freileitungen zurückgebaut werden konnten. Auch im Gebiet Zaystrasse – Hügelweg wurden Netzsanierungen vorgenommen. Für die Versorgung diverser neuer Häuser mussten im gesamten Gemeindegebiet neue Hausanschlussleitungen erstellt werden. Die grösste Sanierung war im vergangenen Jahr im Bereich Lindenweg.
Gemäss dem Elektrizitätsreglement (gültig ab 01. Januar 2021) beträgt die Konzessionsabgabe 0.85 Rp/kWh. Die Gemeindewerke Arth (gwa) erheben die Abgabe über die Kundenrechnungen und leiten den Ertrag an die Gemeinde Arth weiter. Zu Lasten der Gemeinde Arth gehen hingegen die Stromlieferung der Gemeindeliegenschaften sowie der Betrieb, die Stromlieferung und der Ersatz der öffentlichen Beleuchtung.
An der Gemeindeversammlung beantragt der Gemeinderat, einen Nachtragskredit im Gesamtbetrag von CHF 33'946.41 zu Lasten der Erfolgsrechnung des Elektrizitätswerkes Arth zu genehmigen.
Die Jahresrechnung 2025 des Wasserwerkes Arth (WW) weist in der Erfolgsrechnung einen Ertragsüberschuss von CHF 77'860.02 aus. Dieses Ergebnis ist höher als budgetiert, da gegenüber dem Budget der Aufwand tiefer war.
Im Berichtsjahr 2025 waren nebst den diversen Hausanschlussleitungen Investitionen bei diversen Strassenzügen notwendig. Eine grössere Position bei den Wasserreservoiren/Pumpwerken (1720) war mit rund CHF 100'000.00 die Ableitung vom Notpumpwerk St. Georg. Die Weiterführung der Bauarbeiten für das neue Reservoir und Stufenpumpwerk Laube, Goldau, bedingte Investitionen von CHF 490'000.00. Weiter wurde für den geplanten Neubau des Reservoirs Kilchstalden in Goldau für CHF 45'000.00 die geologischen Untersuchungen sowie das Vorprojekt erstellt.
Teilnutzungsplanung "Kronenhofweg, Arth"
Das bestehende Bauzonengebiet beim Kronenhofweg ist heute grösstenteils unüberbaut und befindet sich in der rechtskräftig festgelegten Bauzone "Wohnzone mit zwei Geschossen" (W2). Die geltenden, zonenrechtlichen Bestimmungen erlauben eine Überbauung für Ein-, Zwei- und Reiheneinfamilienhäuser. Diese Zonierung entspricht heute nur eingeschränkt den gestellten Anforderungen an eine räumlich gut abgestimmte Siedlungsentwicklung.
Im Rahmen der vorgesehenen Anpassung der Nutzungsplanung ist vorgesehen, das bestehende Bauland von der Bauzone "W2" in die "Wohnzone mit drei Geschossen" (W3) aufzuzonen. Ziel dieser Massnahme ist es, eine bessere Ausnutzung des bereits eingezonten Baugebiets zu ermöglichen und gleichzeitig die Grundlage für eine zeitgemässe, gut gestaltete und aufeinander abgestimmte Bebauung zu schaffen. Bei der geplanten Aufzonung handelt es sich nicht um eine Neueinzonung von Bauland, sondern um eine Aufzonung innerhalb des bestehenden Baugebiets. Die Massnahme dient der Verbesserung der baulichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen und unterstützt eine verdichtete Bauweise an geeigneter Lage.