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Gegenvorschlag Gemeinderat zur Einzelinitiative "Schluss mit dem Parkplatzzwang – autoarmes Bauen erlauben" / Anpassungen im Baureglement / öffentliche Auflage
In Anwendung von § 25 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes Kanton Schwyz vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) werden folgende Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Verbindliche Unterlagen (datiert vom 8. Juli 2026):
- Änderungen Baureglement
Orientierende Unterlagen (datiert vom 8. Juli 2026):
- Synoptische Darstellung Baureglement
- Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV
Die Stimmberechtigten haben an der Urnenabstimmung vom 3. März 2024 dem Sachgeschäft zum Gegenvorschlag des Gemeinderats Arth zur Einzelinitiative "Schluss mit dem Parkplatzzwang - autoarmes Bauen erlauben" die Zustimmung erteilt. Gestützt darauf wurden die vorgesehenen Änderungen im Baureglement der Gemeinde Arth auf eine vollzugsorientierte Ausgestaltung formuliert und mit einer differenzierten Regelung versehen. Der Gemeinderat Arth legt den Entwurf der vorgesehenen Anpassungen im Baureglement öffentlich auf. Zur Einsprache ist gemäss § 25 Abs. 3 PBG jedermann berechtigt. Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Arth, Rathausplatz 6, 6415 Arth, zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Arth, Abteilung Bau-Planung, Rathausplatz 6, 6415 Arth, während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen oder unter www.arth.ch (siehe Im Blickpunkt – Neuigkeiten) heruntergeladen werden.
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 13. August 2026 bis 12. September 2026.
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Erläuterungsbericht (PDF, 1.07 MB) | Download | 0 | Erläuterungsbericht |
| Anpassungen Baureglement (PDF, 1021 kB) | Download | 1 | Anpassungen Baureglement |
| Synoptische Darstellung Baureglement (PDF, 306 kB) | Download | 2 | Synoptische Darstellung Baureglement |