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Verkauf des Elektrizitätswerks: Verträge mit ebs Energie AG liegen vor
Der Gemeinderat Arth hat die Verhandlungen mit der ebs Energie AG über den Verkauf des Elektrizitätswerks der Gemeindewerke Arth (gwa) erfolgreich abgeschlossen. Er hat den Kaufvertrag und den neuen Konzessionsvertrag zuhanden der Beratung an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2026 und der anschliessenden Urnenabstimmung, welche am 28. Februar 2027 vorgesehen ist, genehmigt.
Der Kaufvertrag regelt insbesondere die Übertragung der Verteilnetzinfrastruktur sowie der Aktiven des Elektrofachgeschäfts und des Elektroinstallationsbetriebs. Ebenfalls geregelt werden darin die Behandlung bestehender Vertragsverhältnisse sowie die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Mitarbeitenden der gwa, für welche eine Besitzstandswahrung vorgesehen ist. Die für den Netzbetrieb benötigten Grundstücke verbleiben im Eigentum der Gemeinde; der ebs Energie AG werden die erforderlichen Dienstbarkeiten und Nutzungsrechte eingeräumt.
Als Gegenleistung erhält die Gemeinde Arth eine Barvergütung sowie eine Beteiligung an der ebs Energie AG und wird damit Teil des Kreises der bereits beteiligten Gemeinden. Zudem wird ein Sitz im Verwaltungsrat der ebs Energie AG zugestanden. Nach heutigem Stand liegt der Verkaufspreis gesamthaft bei rund CHF 27 bis 28 Mio. Der definitive Betrag steht noch nicht fest, weil sich der für den Kaufpreis massgebende Anlagewert des Stromnetzes bis zum Stichtag 30. Juni 2027 noch verändern kann. Insbesondere Investitionen und Abschreibungen bis zu diesem Zeitpunkt fliessen noch in die Berechnung ein und basieren auf regulatorischen, genehmigungspflichtigen Vorgaben der ElCom.
Mit dem Konzessionsvertrag werden die künftige Stromversorgung im bisherigen Versorgungsgebiet der gwa, die Nutzung des öffentlichen Grundes, der Leistungsauftrag sowie die Konzessionsabgabe geregelt. Die Konzessionsabgabe an die Gemeinde Arth bleibt unverändert und wird im gesamten Gemeindegebiet weiterhin einheitlich erhoben. Im künftigen Versorgungsgebiet der ebs Energie AG fällt zusätzlich eine geringfügige Konzessionsabgabe für den Bezirk Schwyz an. Schliesslich enthält der Vertrag ein Kaufs- bzw. Heimfallsrecht zugunsten der Gemeinde.
Da das Wasserwerk nicht verkauft wird, soll dieses in die Gemeindeverwaltung integriert werden. Deshalb wird gleichzeitig ein neues Wasserversorgungsreglement geschaffen, wobei für die Wasserbeziehenden insbesondere bei der Tarifierung keine Änderungen vorgesehen sind. Das Organisationsreglement der Gemeindewerke sowie das Reglement betreffend die Elektrizitätsversorgung werden durch den Verkauf des EW hinfällig und sollen aufgehoben werden.
Der Konzessionsvertrag und das neue Wasserversorgungsreglement wurden dem Kanton bereits zu einer Vorprüfung zugestellt. Vor der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2026 ist am Freitag, 6. November 2026, eine öffentliche Informationsveranstaltung im Pfarreizentrum Eichmatt in Goldau vorgesehen, damit die Bevölkerung Informationen aus erster Hand erhält und die Gelegenheit hat, Fragen zu stellen.