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Einbürgerungsgesuche in der Gemeinde Arth

4. November 2026

Die Personen gemäss PDF-Datei haben ein Einbürgerungsgesuch in der Gemeinde Arth gestellt.

Einwände oder Bemerkungen

Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 kBüG). Diese sind zu richten an:

Einbürgerungsbehörde Arth, Rathausplatz 6, Postfach, 6415 Arth

Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 kBüG).

Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 5. November bis und mit 25. November 2026.

 

 

Einbürgerungsgesuche
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Einbürgerungsgesuche 05.11.2026 (PDF, 47 kB) Download 0 Einbürgerungsgesuche 05.11.2026