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Hund abmelden
Wenn Ihr Hund verstirbt, Sie ihn an eine neue Halterin bzw. einen neuen Halter abgeben, ins Ausland exportieren oder mit dem Hund wegziehen, müssen Sie dies melden.
So bleiben die Angaben in der Hundekontrolle der Gemeinde und in der nationalen Hundedatenbank AMICUS aktuell.
Aktionen
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindekassieramt | 041 859 02 16 | gemeindekassier@arth.ch |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
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