Willkommen auf der Website der Gemeinde Arth



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen
  • Schriftgrösse:
  • A-
  • |
  • A
  • |
  • A+

Ehrungen

Druck VersionPDF

Ehrungen


Die Freizeitkommission hat letztmals am 18. September 2021 Ehrungen vorgenommen. Die nächsten Ehrungen finden voraussichtlich im Februar 2025 statt.

Ausgefüllte Meldeblätter für die Ehrungen im Bereich Sport sowie Kunst/Kultur 2025 sind bis 8. November 2024 dem Sekretariat der Freizeitkommission einzureichen (s. unten).

Für die nächsten Ehrungen:

Sportlerehrungen

Auszeichnungsberechtigt sind:

  1. Einwohner der Gemeinde Arth
  2. Mitglieder eines Sportvereins der Gemeinde Arth
  3. Gemeindeansässige Mannschaften oder Sportvereine bzw. auswärtige Mannschaften oder Sportvereine, welche mindestens einen Drittel Mitglieder aus der Gemeinde Arth ausweisen

Geehrt werden können Personen, Mannschaften oder Vereine folgender Sparten:

  1. Erfolgreichste Sportlerin
  2. Erfolgreichster Sportler
  3. Erfolgreichste Mannschaft oder Sportverein
  4. Nachwuchshoffnung (bis 18 Jahre)
  5. Aussergewöhnliche Verdienste um den Sport (Sportförderung)

Falls Sie Kenntnis von geeigneten Personen, Mannschaften oder Vereinen haben, bitten wir Sie, uns eine Mitteilung mit dem Meldeblatt zuzustellen. Das Meldeblatt kann während des ganzen Jahres eingereicht werden.
Die Freizeitkommission trifft zu gegebener Zeit die Auswahl der zu Ehrenden unter Berücksichtigung der Vorgaben gemäss Reglement. Für jeden Hinweis sind wir Ihnen sehr dankbar.

_____________________________________________________________________________________________


 



Kunst und Kultur

Auszeichnungsberechtigt sind:

  1. Einwohner der Gemeinde Arth
  2. Mitglieder einer Künstlergruppe oder eines Vereins aus der Gemeinde Arth
  3. Regionale Künstlergruppen oder Vereine mit mind. einem Drittel Mitgliedern aus der Gemeinde Arth
  4. Künstler oder Kulturschaffende, deren Werk bzw. Tätigkeit einen besonderen Bezug zur Gemeinde Arth darstellt

Geehrt werden können Personen, Künstlergruppen oder Vereine folgender Sparten:

  1. Literatur
  2. Bildende Kunst (Werke der Malerei, Bildhauerei, Grafik, Architektur und künstlerische Fotografie)
  3. Darstellende Kunst (Theater, Tanz, Filmkunst)
  4. Musik
  5. Besondere Verdienste um die Erhaltung, Weiterentwicklung und Verbreitung des Kulturgutes sowie des Brauchtums der Gemeinde Arth

Falls Sie Kenntnis von geeigneten Personen, Künstlergruppen oder Vereinen haben, bitten wir Sie, uns eine Mitteilung mit dem Meldeblatt zuzustellen. Das Meldeblatt kann während des ganzen Jahres eingereicht werden. Die Freizeitkommission trifft zu gegebener Zeit die Auswahl der/des zu Ehrenden unter Berücksichtigung der Vorgaben gemäss Reglement. Für jeden Hinweis sind wir Ihnen sehr dankbar.


Die Meldeblätter für Ehrungen 2025 in den Bereichen Sport sowie Kunst/Kultur sind bis 8. November 2024 dem Sekretariat der Freizeitkommission, E-Mail heidi.gehringer@arth.ch, einzureichen. Ebenso steht dieses für Fragen zur Verfügung, Telefon 041 859 02 34,